Theorieunterricht
Bestwig:
Mo. + Mi. ab 18.30 Uhr
Olsberg-Bigge: Mo. + Mi. ab 18.30 Uhr
Anmeldung jeweils von 18.00 – 18.30 Uhr

Seminare

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKF)

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt
für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder
Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für
die ein Führerschein der C- oder D-Klasse erforderlich ist,
die Anforderungen an den Fahrer-Beruf neu.

Fahrten im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr
dürfen nur von Personen durchgeführt werden,
die mindestens eine besondere Grundqualifikation erworben
haben. Dies gilt nicht für Fahrer und Fahrerinnen in der
Personenbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen
D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die
vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, sowie für
Fahrer und Fahrerinnen in der Güterbeförderung, die eine
Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine
gleichwertige Klasse (Güterkraftverkehr) besitzen, die vor
dem 10. September 2009 erteilt worden ist.

Mehr Infos in den Fahrschulen Bestwig & Nuttlar

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Das Aufbauseminar für Fahranfänger, auch Nachschulung genannt, ist eine von den Behörden angeordnete Maß-
nahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der
Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer
Fahrerlaubnis festgelegt wird.

Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung führt sofort
zur Anordnung einer Nachschulung,
ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. Generell werden alle Ordnungs-
widrigkeiten ab genau 40 € Bußgeld mit mindestens
einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend
sanktioniert.
Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten
Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs,
höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht
aus fünf Teilen:

Vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und
einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der
zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und
mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.

Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die
Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur
zukünftigen Vermeidung gesucht.

Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine
Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungs-
behörde eingereicht werden muss.

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der
von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht
erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme
an einem Aufbauseminar nachgewiesen.

Erste-Hilfe-Kurs

Weitere Informationen unter: